Mühlenbecker Land ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
15.513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16515 (Zühlsdorf),16552 (Schildow),, 16567 (Mühlenbeck, Schönfließ)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033056, 033397 (Zühlsdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
2. Bürgeramt Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
3. Ordnungsamt Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
Gemeinde Mühlenbecker Land – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat im Dezember 2014 die Bearbeitung der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Landschaftsplans für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitender Bauleitplan, aus dem Bebauungspläne entwickelt werden müssen, die dessen Darstellungen nicht widersprechen dürfen. Bebauungspläne, die nach der Wirksamkeit des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, müssen aus dessen Darstellungen entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privaten, aber mittelbare Auswirkungen auf Grundstückswerte und bindet Behörden in ihren Fachplanungen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.